Presseschau 15. Feb. 18
Das Video, das den Einsatz der Polizei in Nürnberg gegen einen Fan aus Aue zeigt, ging durch die sozialen Medien und sorgte für großen Wirbel sowie Empörung. Das angestrengte Verfahren gegen die vier Polizisten wurde nun eingestellt.
Tag24: Prügel-Attacke von Nürnberg: Verfahren gegen Polizisten eingestellt
„Demnach wurde das Verfahren gegen die vier Beamten bereits im Dezember eingestellt. Die „Anwendung des unmittelbaren Zwanges aus Gründen der Gefahrenabwehr“ sei „geeignet, erforderlich und angemessen gewesen“, zitiert das Innenministerium aus der Begründung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.“
Viele Zeilen wurden bereits über die Thematik und strafrechtliche Relevanz des Ausdruckes „ACAB“ geschrieben. In anderen Ländern gibt es ähnliche Ausdrücke, wie etwa „CHWDP“ aus Polen. Die strafrechtliche Behandlung in Polen entspricht in etwa dem Umgang mit „ACAB“ in Deutschland. Ein Übersetzungsfehler kann jedoch dazu führen, dass es in Deutschland anders gewertet wird.
Rot-Schwarze-Hilfe: Polizeiliche Fehldeutung eines Transparents führt beinahe zu Haftstrafe – warum Polizeibeamte besser nicht als Dolmetscher arbeiten sollten
„Aus der klaren Übersetzung “Steck den Schwanz in den Arsch der Polizei” wurde dann einfach mal “Steck den Schwanz in den Arsch der Polizisten” gemacht, ohne dabei zu erwähnen, dass CHWDP synonym zu dem bekannten Ausdruck ACAB (All cops are bastards) zu verstehen sei. Die Übersetzung des Polizisten reichte der Staatsanwaltschaft aus. Wer ein solches Banner in die Höhe hält – egal, ob er dessen Inhalt und die Übersetzung kennt – muss wegen Beleidigung der im Stadion eingesetzten Beamten angeklagt werden.“
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Die Vergabe eines Stadionverbotes wird zumeist mit der präventiven Wirkung, also der Verhinderung weiterer Straftaten, begründet. Fans, Fanhilfen und auch Rechtsanwälte bewerten die Stadionverbote eher als Sanktion bzw. direkte Bestrafung für Beschuldigte. Das es einen wirklich präventiven Ansatz gibt, beweist nun die Blau-Gelbe-Hilfe aus Braunschweig.
Blau-Gelbe-Hilfe Braunschweig: Workshop zum Thema Fußball und Gewalt
„Es wurden insgesamt vier Workshop-Module erarbeitet und durchgeführt, welche ,,Opferempathie“, ,,Gewaltprävention“, ,,Juristische Konsequenzen“ und ,,Best Practice“ also Oberbegriffe waren. Zusammen mit den Referenten, wurden die einzelnen Module mit leben und Fachwissen gefüllt, um in jeweils 90 Minuten alle wichtigen Inhalte weitergeben zu können. Diese Inhalte wurde dann durch die Referenten interaktiv vermittelt.“
Die Durchführung der Workshops hat sich gelohnt. Diese positive Nachricht bestärkt die Blau-Gelben-Hilfe in ihrer Arbeit und zeigt auf, welche Alternativen es zur Vergabe von Stadionverboten in Deutschland geben kann.
Blau-Gelbe-Hilfe Braunschweig: Aussetzung von Stadionverboten
„Die Freude ist riesig, dass unser Projekt, welches vielleicht sogar einen Pilotcharakter für andere Standorte haben könnte, so positiv verlaufen ist. Es zeigt uns auch, dass es möglich ist, das Thema Stadionverbote neu zu überdenken und alternative Wege zur bisherigen Praxis zu finden und zu beschreiten. Als Blau-Gelbe Hilfe e.V. haben wir uns nie dem konstruktiven Austausch und der Zusammenarbeit mit den Vereinen, Verbänden oder der Polizei verschlossen. Vielleicht konnte so ein erster Grundstein gelegt werden, auf dem man in der Zukunft aufbauen sollte.“
Die Blau-Gelbe-Hilfe berichtet von der Einstellung der Ermittlungen bzgl. des versuchten Totschlages gegen 92 (!) Verdächtige.
Blau-Gelbe-Hilfe: Ermittlungen laufen weiter
„Heute erreichte uns die positive Nachricht von einigen Mitgliedern der Blau-Gelben Hilfe, dass die Ermittlungen bezüglich des versuchten Totschlages beim Derby in Hannover eingestellt wurden. Nach unseren Informationen betrifft dies alle 92 Verdächtigen. Es wird nun allerdings weiterhin nach einem unbekannten Täter gesucht.“
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Die Sammlung von Daten macht auch vor der virtuellen Brieftasche keinen Halt. Mit dem vermeintlichen Ziel der lückenlosen Aufklärung werden Banken dazu gebracht, Informationen an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Aus datenschutzrechtlicher Sicht, ist dieses Vorgehen höchst bedenkenswert.
Rot-Weiße-Hilfe Kaiserslautern: Rot-Weiße-Hilfe hält Finanzermittlung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern für rechtswidrig
„Seit rund 3 Jahren kommt es durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Zusammenhang mit Strafverfahren im Fußballbereich vermehrt zu Finanzermittlungen. Dabei werden in Fällen, in denen Betroffene einen Strafbefehl erhalten, über die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) Anfragen über Kontoübersichten der Betroffenen eingeholt und die jeweiligen Kreditinstitute um Zusendung von Aufstellungen der Kontostände gebeten.“
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Eine öffentliche Fahndung stellt einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte eines Menschen dar. Die mit der Fahndung ausgesprochene öffentliche Beschuldigung kann das Leben der betroffenen Person massiv beeinflussen und nachhaltige Folgen aufweisen, vor allem, wenn sich herausstellt, dass die Fahndung die falsche Person betraf. Neun Fans aus Mönchengladbach mussten nun genau diese Erfahrung machen.
Fanhilfe Mönchengladbach: Öffentlichkeitsfahndung betrieben, Leben auf den Kopf gestellt – Verfahren eingestellt!
„Es bleibt also festzuhalten, dass mehrere Personen zu Unrecht öffentlich mit Gewalttaten in Verbindung gebracht worden sind. Welchen Anlass die Bundespolizei sah, die Fans öffentlich derart bloßzustellen, ist bis heute nicht zu sagen. Dass die Verfahren eingestellt worden sind, ohne dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist, lässt den Schluss zu, dass hier leichtsinnig und nicht im Sinne des Gesetzes mit der Privatsphäre von Menschen gespielt worden ist.“
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Erfolg für die Fanhilfe des 1. FC Magdeburg. Zusammen mit dem Verein wurden die Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten geändert. Jedoch gelten diese nur für Stadionverbote, die durch den 1. FC Magdeburg ausgesprochen wurden.
Faszination Fankurve: Anhörungsrecht vor Aussprache von Stadionverboten
„Die neue Regelung gilt nur bei Stadionverboten, die durch den 1. FC Magdeburg ausgesprochen werden, wie die Fanhilfe Magdeburg klarstellt. Auf das Prozedere bei Aussprachen anderer Vereine hat die Neuregelung keine Auswirkung. Stadionverbote basieren auf dem Hausrecht und können von den jeweiligen Vereinen und dem DFB mit bundesweiter Gültigkeit ausgesprochen werden.“
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Die Sportgerichtsbarkeit der Verbände zieht öfter Kritik nach sich. Ein großer brisanter Fall ist nun die Entscheidung des NOFV bzgl. des Spiels der Babelsberger in Cottbus. Die Posse zieht sich nun schon eine längere Zeit hin. Eine kurze Betrachtung formuliert nun das Rechtshilfekollektiv aus Leipzig.
Rechtshilfekollektiv Leipzig: Wutbürger raus! Der NOFV als Beleg für die Antimoderne.
„Die »Causa NOFV« scheint kein Ende zu nehmen. Aktuelle Highlights der angry old men geben sich die Klinke in die Hand. Ein medientechnisches Desaster war die vergangene Woche eiligst einberufene Pressenkonferenz am schönen und geschichtsträchtigen Rangsdorfer See, bei der man der Presse kurzerhand das Filmen und Aufnehmen auf Tonband verbot, um bloß keine gerichtsfesten Belege für das eigene Unvermögen zu liefern. Die anvisierte Intention des Pressegesprächs – größtmögliche Transparenz und Aufklärung zu schaffen – war quasi von einem Moment zum nächsten vollkommen futsch.“